Prof. Dr. Jens Gaab |
Die insgesamt 160 Teilnehmer wurden dabei den entsprechenden Gruppen zufällig zugeordnet und das Schmerzempfinden der Probanden vor und nach der jeweiligen Behandlung gemessen und abgefragt. Abgesehen von der unbehandelten Gruppe, wurde vor der Behandlung auf den Unterarm der Teilnehmer eine Placebo-Creme aufgetragen.
Ergebnis: Die objektive Schmerztoleranz, so die Forscher, unterschied sich bei den einzelnen Gruppen nicht. Sehr wohl aber die subjektive: Probanden mit der scheinbar wirksamen Creme aber auch die Probanden, die von der Unwirksamkeit der Creme wussten, berichteten von einer deutlichen geringeren Schmerzempfindung. Das galt für die zweite Gruppe aber nur, wenn sie vorher über die Wirkungsweise und die Wirksamkeit solcher Placebos aufgeklärt worden waren. Ohne diese Aufklärung zeigte die vor dem Test als Placebo geoutete Creme keine Wirkung auf das Schmerzempfinden.
Die Ergebnisse der Studie beweisen, dass "offene" Placebos mit einer plausiblen Begründung wirksamer sind als ohne Begründung. Noch mehr: Öffentlich gemachte Placebos mit Begründung unterscheiden sich in ihren Auswirkungennicht nicht signifikant von "geheimen" Placebos.
Die Forscher bezweifeln deshalb die bislang vermutete Notwendigkeit der Verschleierung bei der Placebo-Verabreichung. Die ethisch bedenkliche Täuschung des Patienten sei deshalb nicht länger notwendig.
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